Deutsche Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn

Stipendium der Gesellschaft

Bestimmungen über die Vergabe von Stipendien
durch die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn

(Fassung vom 20. Mai 1993 mit Änderungen vom 5. November 2019)

In dem Bestreben, die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde zu fördern und den Leistungen deutscher Wissenschaftler1 auch im Ausland zur Anerkennung zu verhelfen, wurden vom Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. in seiner Geschäftssitzung am 20.5.1993 in Münster die nachfolgenden Richtlinien zur Vergabe von Stipendien beschlossen (mit Änderungen vom 5. November 2019):

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie vergibt unter Berücksichtigung der jeweiligen Vermögenslage jährlich eine Summe von höchstens € 15.000,- (fünfzehntausend) als Beihilfe zu den Kosten für Übersetzung oder Drucklegung von wissenschaftlichen Arbeiten sowie für Fortbildungsreisen ins Ausland.

  2. Die Publikationsbeihilfen sollen es erleichtern, hervorragende wissenschaftliche Arbeiten in internationalen Zeitschriften zu veröffentlichen. Gedacht ist besonders an die Publikation von umfangreichen experimentellen und klinischen Arbeiten, die im allgemeinen in Supplement-Bänden oder als Monographien veröffentlicht werden. Übersetzungen von Arbeiten, die bereits in deutscher Sprache erschienen sind, scheiden aus. Reisestipendien sollen dazu dienen, dem Stipendiaten Einblicke in Sondergebiete des Faches zu ermöglichen, die an ausländischen Kliniken und Instituten besonders gefördert werden. Die finanzielle Unterstützung von Auslandsreisen mit dem Zweck von Vorträgen auf offiziellen Kongressen ist in Ausnahmefällen möglich, sofern dies im speziellen Interesse der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. liegt bzw. in deren Auftrag geschieht.

  3. Die zur Verfügung stehende Summe soll an mehrere Stipendiaten aufgeteilt werden. Kein Stipendiat darf pro Antragstellung mehr als 3.000,- € erhalten.

  4. Die Stipendien können nur an Mitglieder der Gesellschaft in nichtselbständiger beruflicher Stellung vergeben werden. Bei Übersetzungs- und Publikationsbeihilfen muß der Antragsteller Erstautor sein.

  5. Bewerbungen um Übersetzungs-, Publikations- und Reisebeihilfen sind an den Schriftführer der Gesellschaft zu richten. Der Bewerbung ist ein Lebenslauf des Antragstellers, ein Verzeichnis seiner veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten, ein Plan über die Verwendung der beantragten Mittel, eine Stellungnahme des Klinikleiters und bei Publikationsbeihilfen zusätzlich ein Kostenvoranschlag für Übersetzungs- und Druckkosten sowie 2 Exemplare des zu übersetzenden oder zu publizierenden Manuskriptes beizulegen. Ferner hat der Antragsteller eine Erklärung darüber abzugeben, ob und gegebenenfalls welche sonstigen finanziellen Förderungsmittel zur Verfügung stehen bzw. von ihm beantragt worden sind und wie hierüber entschieden worden ist. Der Zeitpunkt der Antragstellung muss vor Veröffentlichung der geförderten Publikation bzw. vor Reiseantritt liegen.

  6. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das geschäftsführende Präsidium, welches über die Auswahl der eingegangenen Bewerbungen mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet. Auf Vorschlag des Schatzmeisters entscheidet das geschäftsführende Präsidium ferner über die Höhe des zu bewilligenden Stipendiums mit einfacher Stimmenmehrheit. Befindet sich unter den Bewerbern ein Mitarbeiter oder Verwandter der Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums, so scheidet dieses aus.

  7. Präsidium und Mitgliederversammlung sind von der Entscheidung zu unterrichten.

  8. Nach erfolgter Veröffentlichung einer geförderten Arbeit ist dem Präsidium über den Schriftführer ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen. In der Veröffentlichung ist in einer Fußnote oder im Vorwort auf die Unterstützung durch die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. hinzuweisen. Die Urheberrechte des Autors bleiben unberührt. Nach dem Abschluß einer geforderten Fortbildungsmaßnahme ist dem Präsidium ein Bericht über die Tätigkeit, über das Erlernte und dessen Wertung ggf. auch über sonstige Erfahrungen zu übersenden. Dieser Bericht kann gekürzt in den Mitteilungsblättern der Gesellschaft veröffentlicht werden. Dem Abschlußbericht ist ein Nachweis über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel beizulegen.

  9. Zur Fortentwicklung der Richtlinien und deren Anpassung an geänderte Verhältnisse bedarf es einer einfachen Mehrheit durch Beschluß des mindestens zu zwei Dritteln vertretenen Präsidiums.

1 Die Formulierung schließt Angehörige aller Geschlechter (m/w/d) ein. Die Verwendung der männlichen Formen hier und auch im Folgenden dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.