Satzung vom 8. November 1996
Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. hat durch Beschluss ihres Präsidiums vom 10.11.1989 mit Zustimmung der Mitgliederversammlung vom 29.05.1990 eine Verdienstmedaille für besondere Ehrungen und Würdigungen von Leistungen für die Gesellschaft geschaffen.
Für die Verleihung der Verdienstmedaille gelten folgende Richtlinien:
Für besondere Verdienste um die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. kann eine Verdienstmedaille verliehen werden.
Die Medaille zeigt auf der Vorderseite das Emblem der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. und trägt auf der Rückseite die Worte "Für Verdienste".
Die Verleihung der Verdienstmedaille ist nicht an eine Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. gebunden.
Mit der Verleihung der Verdienstmedaille will die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. besondere Verdienste um die Gesellschaft würdigen, wobei in erster Linie Leistungen zur Förderung der Aufgaben der Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist nicht zur Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten bestimmt.
Die Verdienstmedaille soll einerseits besondere Verdienste von Ärzten, Wissenschaftlern, Künstlern, Politikern oder Donatoren auszeichnen, die in eigener Initiative das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit gemehrt oder zum Erfolg von deren Veranstaltungen oder Projekten in herausragender Weise beigetragen haben. Hierbei sollen insbesondere Leistungen innerhalb von Gremien oder Arbeitsgemeinschaften der Gesellschaft, aber auch Leistungen in übergeordneten Gesellschaften und interdisziplinären Bereichen Berücksichtigung finden. Dabei soll es sich um Verdienste handeln, die den wissenschaftlichen Zielsetzungen der Gesellschaft entsprechen und diese zu fördern helfen.
Die Verdienstmedaille ist andererseits für herausragende, in Eigeninitiative, auf Anregung oder im Auftrag der Gesellschaft erbrachte Leistungen vorgesehen. Dabei sollen insbesondere administrative Verdienste Berücksichtigung finden.
Verleihungsverfahren Vorschläge für die Verleihung der Verdienstmedaille können grundsätzlich von jedem Mitglied der Gesellschaft beim Präsidium eingereicht werden. Das Präsidium entscheidet mit einfacher Mehrheit über die eingereichten Vorschläge.
Die Verleihung der Medaillen erfolgt regelmäßig anläßlich der Jahresversammlungen der Gesellschaft oder zu besonderen Anlässen. In begründeten Ausnahmefällen kann der jeweilige Präsident ohne Präsidiumsbeschluß im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Präsidium Verdienstmedaillen verleihen oder diese in geeigneter Form dem Ausgezeichneten überreichen lassen.
Vorstehende Richtlinien für die Verleihung der Verdienstmedaille der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. treten mit dem Beschluß des Präsidiums der Gesellschaft am 08.11.1996 in Kraft.