Deutsche Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn

Reisestipendium für Riech- und Schmeckforschung

Reisestipendium der AG Olfaktologie / Gustologie

In dem Bestreben, den wissenschaftlichen Nachwuchs bei der Forschung auf dem Gebiet der Olfaktologie und Gustologie zu fördern, wurden vom Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. und vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Olfaktologie/Gustologie (ArGe Olf/Gust) im September 2014 die nachfolgenden Richtlinien zur Vergabe eines Reisestipendiums für Riech- und Schmeckforschung beschlossen:

  1. Die ArGe Olf/Gust vergibt unter Berücksichtigung der jeweiligen Vermögenslage jährlich eine Summe von bis zu 3.000,- € als Bezuschussung für eine mehrwöchige Forschungsreise. Diese soll dem Stipendiaten ermöglichen, sich an ausgewählten Kliniken und Instituten intensiver mit olfaktologischen bzw. gustologischen Fragestellungen wissenschaftlich zu befassen. Während des Forschungsaufenthaltes durchlaufen die Stipendiaten ein strukturiertes Programm, welches mit dem Vorstand der ArGe Olf/Gust curricular abgestimmt wurde.

  2. Das Reisestipendium wird abhängig von der Vermögenslage bis zu zweimal jährlich vergeben.

  3. Das Reisestipendium kann nur an Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie in nichtselbständiger beruflicher Stellung an einer deutschen HNO- Klinik vergeben werden. Der Antragsteller darf zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 40 Jahre sein.

  4. Bewerbungen sind bis zum 31. März bzw. 30. September eines Jahres schriftlich an den Vorsitzenden der ArGe Olf/Gust zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: Curriculum Vitae Publikationsverzeichnis Befürwortungsschreiben des Klinikdirektors

  5. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch den Vorstand der ArGe Olf/Gust, welcher über die Vergabe des Reisestipendiums mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet. Die Zuweisung des Klinikstandorts obliegt dem Vorstand der Arge Olf/Gust. Der Beschluss wird dem Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie zur Kenntnisnahme zugeleitet.

  6. Die Mitglieder der ArGe Olf/Gust werden von der Entscheidung unterrichtet.

  7. Nach Abschluss der geförderten Forschungsreise übersendet der Stipendiat dem Vorstand der ArGe Olf/Gust einen Bericht über die Forschungsergebnisse, das Erlernte und dessen Wertung und ggf. auch über sonstige Erfahrungen. Dem Abschlussbericht wird ein Nachweis über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel beigelegt. Nicht verbrauchte Mittel sind auf das Konto der ArGe Olf/Gust zurück zu erstatten.

  8. Zur Fortentwicklung der Richtlinien und deren Anpassung an geänderte Verhältnisse bedarf es eines Beschlusses des ArGe Olf/Gust-Vorstands mit einfacher Mehrheit und abschließender Zustimmung durch das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals- Chirurgie.