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Stellungnahmen und Empfehlungen
Konzept für die zukünftige Hörgeräteversorgung
in Deutschland (OHRwell)
Bonn, im Juni 2004
- Vorbemerkung
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Zielsetzung
- Strukturelle Grundlagen
- Ablauforganisation einer Hörgeräteversorgung einschließlich
Nachbetreuung
- Deutsches Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung
(DKH)
Anlagen zum Konzept Hörgeräteversorgung „OHRwell“ vom 10.01.2004
- Anlage 1: Norm-Vorgaben
- Anlage 2: Qualitäts-Leitlinie und Qualitäts-Standard der Hörgeräteakustiker
- Anlage 3: Curriculum der DGHNOKHC auf Vorschlag der ADANO und der Deutschen Akademie...
- Anlage 4: Verfahren zur Erfassung des sog. Hör-Handicap’s
- Anlage 5: Formblatt - HNOhrenärztliche Indikation einer Hörhilfe (PDF, 14 KB)
- Anlage 6: Verfahren zur Audiometrie mittels Satztests im Störgeräusch
- Anlage 7: Verfahren zur Erfassung des subjektiven Hörgewinns (s. Anlage 4)
- Anlage 8: Formblatt 2 - HNOärztliche Verodnung einer Hörhilfe (PDF, 15 KB)
- Anlage 9: Formblatt 3 - HNOärztliche Nachsorge bei Hörhilfen, Endkontrolle (PDF, 14 KB)
Gesamtdokuments zum Drucken oder Downloaden (PDF, 77 KB)
Vorbemerkung:
Am 16. Februar 2002 unterzeichneten die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte e.V. und die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker die Absichtserklärung, ein Konzept zu entwickeln, das eine Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Hörgeräteversorgung in Deutschland mit dem Ziel einer effektiven und damit auch kostensparenden Versorgung des schwerhörigen Patienten/Kunden garantiert. („Bonner-Erklärung“, u.a. HNO-Mitteilungen 52. Jahrgang, Beilage zu Heft 3/2002). Auf dem Boden dieser Bonner Erklärung hat die Kommission „Zukunft der Hörgeräteversorgung in Deutschland“ der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie nach zweijähriger Diskussion mit den beteiligten Verbänden das „Konzept einer integrierten qualitätskontrollierten Hörgeräteversorgung“, genannt „OHRWELL“, entwickelt, das anlässlich der letzten Präsidiumssitzung der Deutschen HNO-Gesellschaft am 30.04./01.05.2004 verabschiedet wurde. Das Konzept strukturiert unter Berücksichtigung der AWMF-Leitlinie „Hörgeräteversorgung“ die Zusammenarbeit zwischen Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin und Hörgeräteakustiker/in, passt die im Rahmen der Hörgeräteversorgung zu erbringenden hno-ärztlichen und akustisch-technischen Leistungen dem gegenwärtigen Kenntnisstand an und sorgt durch Einführung eines Expertensystems und Schaffung eines Qualitätsverbundes mit Kompetenzzentrum für eine kontinuierliche Selbstkontrolle der Versorgungsqualität. Das Konzept soll als Grundlage für die Einrichtung künftiger regionaler und überregionaler integrierter Kompetenznetze für die Hörgeräteversorgung dienen.
Bonn, im Juni 2004
Für die Kommission „Zukunft der Hörgeräteversorgung in Deutschland“
gez.: Prof. Dr. med. H.-J. Schultz-Coulon (Vorsitzender der Kommission)
Für die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie
gez.: Prof. Dr. med. E. Beleites (Präsident)
1. Zielsetzung
| 1.1. |
Vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen
Hals-Nasen-Ohren-Arzt und Hörgeräteakustiker im Sinne eines
Qualitätsverbundes |
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| 1.2. |
Bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Hörgeräteversorgung |
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| 1.3. |
Integration der Hörgeräteversorgung in Deutschland mittels
Kompetenznetzwerken von audiologisch qualifizierten HNO-Ärzten/innen
und Hörgeräteakustikern/innen |
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| 1.4. |
Kontinuierliches Qualitätsmanagement zur Sicherung der Struktur-
und Prozessqualität der Hörgeräteversorgung mit Möglichkeit
zur Kontrolle der Ergebnisqualität bzw. der Versorgungseffektivität |
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| 1.5. |
Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation zur Erhöhung
der Transparenz des Anpassungs-, Nachbetreuungs- und Rehabilitationsprozesses |
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| 1.6. |
Qualitativ hochwertige Hörgeräteversorgung und qualifiziert-fachliche
Betreuung im Sinne eines integrierten Qualitätsmanagements |
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| 1.7. |
Steigerung der Versorgungseffizienz, die auf die Hörbehinderung
des Patienten ausgerichtet ist und sozial-emotionale sowie otologische
und audiologisch-technische Kriterien einschließt |
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| 1.8. |
Kontinuierliche Verbesserung der Prozesse in der Hörgeräteversorgung
innerhalb des Qualitätsverbundes |
2. Strukturelle Grundlagen
| 2.1. |
2.1. Voraussetzungen für eine erfolgreiche,
bedarfsgerechte Hörgeräteversorgung sind audiologische Funktionsdiagnostik,
Definition des individuellen Hör- und Kommunikationsdefizits
sowie eine exakte, dem jeweiligen Schweregrad und Charakter der Schwerhörigkeit
entsprechende Anpassung der Übertragungs- und Verstärkungseigenschaften
des Hörgerätes. Eine effiziente Hörgeräteversorgung
kann daher nur durch ein kooperatives und koordiniertes Zusammenwirken
von Ärzten/innen für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Hörgeräteakustikern/innen
erfolgen.
Aus diesem Grunde ist die Schaffung eines Qualitätsverbundes
(Kompetenznetzwerk) aus audiologisch geschulten Hals-Nasen-Ohren-Ärzten/innen
und Hörgeräteakustikern/innen mit kontinuierlichem Qualitätsmanagement
erforderlich. Organisiert und verwaltet wird dieser Qualitätsverbund
durch das „Deutsche Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung“
in Lübeck im Sinne einer freiwilligen Selbstkontrolle der Leistungsanbieter.
In einer Interessenvertretung des DKH sind die Belange der HNO-Ärzte/innen,
der Hörgeräteakustiker/innen, der Kostenträger (GKV,
PKV), der Hörgeräteindustrie, der Patientenorganisationen
und Selbsthilfegruppen vertreten. Die Teilnahme an diesem Qualitätsverbund
erfolgt auf freiwilliger Basis. Jeder an dem Qualitätsverbund
teilnehmende Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin sowie jedes teilnehmende
Hörgeräteakustik-Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung
der Zielsetzung, der strukturellen Grundlagen und der Ablauforganisation
einer Hörgeräteversorgung. Grundsätzlich ist das vorliegende
Konzept mit anderen alternativen Versorgungswegen nicht vereinbar. |
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| 2.2. |
Leistungserbringer im Rahmen des Qualitätsverbundes
sind: |
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2.2.1. |
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte/innen mit einem Zertifikat für
integrierte Hörgeräteversorgung
(das Zertifikat erhält der HNO-Arzt/Ärztin auf Antrag vom
Deutschen Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung,
wenn er/sie die strukturellen Voraussetzungen nach den geltenden Rechtsvorschriften
sowie den ISO-Normen nachweisen kann (s. Anlage 1)) |
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2.2.2. |
Hörgeräteakustik-Unternehmen mit zertifiziertem kontinuierlichem
Qualitätsmanagement. Das Hörgeräteakustik-Unternehmen
verpflichtet sich zu Aufbau, Einführung und Aufrechterhaltung
eines Qualitätsmanagements innerhalb der nächsten 3 Jahre
nach den Vorgaben der einschlägigen Normen und Gesetze sowie
nach Gesichtspunkten der Struktur-, Durchführungs- und Ergebnisqualität.
Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen zur Einhaltung
der Qualitätsleitlinien und Qualitätsstandards 2004 der
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (s. Anlage 2). |
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| 2.3. |
Die Zertifikate sind grundsätzlich auf 3 Jahre
zu begrenzen. Eine Verlängerung um weitere 3 Jahre bedarf |
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2.3.1. |
für HNO-Ärzte/innen des Nachweises einer kontinuierlichen
Fortbildung auf dem Gebiete der Hörgeräteversorgung nach
den vom Deutschen Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung
zertifizierten Fortbildungsinhalten (Anlage 3). |
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2.3.2. |
für Hörgeräteakustik-Unternehmen des Nachweises
über Aufbau, Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagements
sowie der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften und der
Fortbildungsregelungen gemäß den Qualitätsleitlinien
2004 der Bundesinnung für Hörgeräteakustiker |
3. Ablauforganisation einer Hörgeräteversorgung einschließlich
Nachbetreuung
Die integrierte Hörgeräteversorgung verläuft in 4 Stufen
| 3.1. |
Stufe 1: Indikationsstellung und Verordnung
eines Hörgerätes |
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3.1.1. |
Indikationsstellung zur Hörgeräteversorgung durch den
zertifizierten HNO-Arzt/Ärztin auf der Grundlage einer audiologischen
Diagnostik entsprechend AWMF-Leitlinien Nr. 17/065 „Hörgeräteversorgung“.
Voraussetzung ist die Ermittlung des Schweregrades der Behinderung
des Hörens, des Sprachverstehens und der Kommunikationssituation
des/r Patienten/in, wobei insbesondere individuelle Hörbehinderungen
in spezifischen Kommunikationssituationen erfasst werden sollen. Folgende
ärztliche Leistungen sind erforderlich:
a) Tonschwellenaudiogramm
b) Unbehaglichkeitsschwelle oder kategoriale Lautheitsskalierung
c) Sprachaudiogramm (Freiburger Ein- und Mehrsilber)
d) Ggf. Satztest im Störgeräusch mit Bestimmung des kritischen
Signalrauschabstandes für 50%-Verständlichkeit (Anlage 6)
e) Hearing Handicap Inventory (s. Anlage 4)
f) Beurteilung der Ergebnisse und Indikationsstellung, ggf. Entscheidung
über andere Behandlungserfordernisse |
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3.1.2. |
Umfassende Beratung des Patienten hinsichtlich der medizinisch
notwendigen Versorgung mit einem Hörgerät. Dabei ist zu
vermerken, dass das ermittelte Handicap der Hörleistung und das
emotionale und/oder sozial-situative Handicap einander nicht entsprechen
können. Beim Vergleich sehr geringem Hörleistungshandicap
ist ggf. eine weiterführende Diagnostik oder Therapie, ggf. auch
das soziale Umfeld in weitere Maßnahmen einzubeziehen. Bei im
Vergleich sehr hohem Hörleistungshandicap ist wegen der Möglichkeit
von Fehlbefunden oder fehlender Compliance des Patienten eine Wiederholung
des Tests anzuraten. Differentialdiagnostisch sind psychiatrische
Erkrankungen oder Einflüsse von Pharmaka oder Genussmitteln in
Betracht zu ziehen |
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3.1.3. |
Information des/r Patienten/in über die geltende Hörgeräteversorgungsstruktur
und die Zusammenarbeit zwischen HNO-Arzt/Ärztin und Hörgeräteakustiker/in |
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3.1.4. |
Information des/r Patienten/in über prinzipielle Verordnungsmöglichkeiten
unter Berücksichtigung der individuellen audiologischen, anatomischen
und motorischen Gegebenheiten |
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3.1.5. |
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und der Indikationsentscheidung
auf Formblatt I (s. Anlage
5)
Anzugeben sind im Einzelnen:
- Personaldaten des Patienten
- Organbefund
- Audiometrische Daten
- Diagnose
- Versorgungsvorschlag, ggf. mit Begründung |
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3.1.6. |
Das ausgefüllte Formblatt I wird als Verordnung dem Patienten
zur Hörgeräteanpassung beim Hörgeräteakustiker
ausgehändigt und anonymisiert und mit der Identifikationsnummer
des Arztes versehen dem Deutschen Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung
(DKH) übermittelt |
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| 3.2. |
Stufe 2: Anpassung eines Hörgerätes
durch den/die Hörgeräteakustiker/in |
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3.2.1. |
Auswertung des vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin
erstellten Hör- und Hörerwartungsprofils als Grundlage für
eine den Hörerwartungen und dem individuellen Kommunikationsbedarf
entsprechenden Hörgerätesystem-Lösung. Optional Definition
von Hörzielen des Patienten/Kunden sowie audiometrischer Messungen |
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3.2.2. |
Information des Patienten/Kunden über den Ablauf einer Hörgerätesystem-Versorgung |
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3.2.3. |
Aufklärung des Patienten/Kunden über die individuelle
und situative Hörgerätesystem-Lösung (Hörgerätebauformen,
Leistungsmerkmale, Preissituation sowie Service-/Betreuungsleistung) |
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3.2.4. |
Durchführung audiologischer Messungen, optional erweiterter
audiologischer Messungen (überschwellige Tests, Hörfeldskalierung
etc.) mit entsprechender Dokumentation. Optional Einsatz von Hörerlebnis-Programmen
zur Reproduktion lebensnaher Hör- und Geräuschsituationen
im Alltag |
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3.2.5. |
Vorauswahl der in Frage kommenden Hörgeräte |
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3.2.6. |
Ohrabdruckabnahme zur Anfertigung der erforderlichen Otoplastik
bzw. Gehäuseschale für IdO-Geräte |
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3.2.7. |
Vergleichende Anpassung der zur Auswahl stehenden Hörgeräte
(mindestens eine zuzahlungsfreie Versorgungsvariante bzw. nach Regelung
des jeweiligen Landesverbandes) unter Verwendung individueller Otoplastiken
(Gehäuseschalen) mit entsprechender Dokumentation |
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3.2.8. |
Erstbewertung des Sprachverstehens, des subjektiv bevorzugten Höreindruckes
und des Sprachverstehens im Störschall mit entsprechender Dokumentation.
Optional Einsatz von Hörerlebnis-Programmen zur Differenzierung
der Hörgerätesystem-Leistungen durch Simulation lebensnaher
Hör- und Geräuschsituationen im Alltag. Dokumentation der
Vergleichsergebnisse |
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3.2.9. |
Einweisung in den Gebrauch des Hörgerätesystems einschließlich
Handhabung |
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3.2.8. |
Einleitung der „situativen Erfahrungsphase“ nach der
Erstauswahl |
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3.2.8. |
Optional Feinanpassung bzw. Optimierung der Geräteeinstellung
innerhalb der situativen Erfahrungsphase |
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3.2.8. |
Optional Einsatz von Hörerlebnis-Programmen innerhalb der situativen
Erfahrungsphase |
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3.2.8. |
Optional Optimierung und akustische Modifikation der Otoplastik
bzw. der Gehäuseschale ggf. Neuanfertigung |
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3.2.8. |
Ggf. Hörgerätesystem-Wechsel bei ungenügenden Eigenschaften/Ergebnissen
im Alltag und im sozialen Umfeld |
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3.2.8. |
Nach der situativen Erfahrungsphase Zwischenbewertung des Hörgerätesystems
hinsichtlich Hörerfolg (Erstellung eines Hörerfolgsprofils
– Vergleich gegenüber dem Hörprofil und den Hörerwartungen)
und Hörgeschmack. Ggf. Ermittlung und Vergleich der definierten
Hörziele mit entsprechender Dokumentation |
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3.2.8. |
Zubehörberatung insbesondere unter hygienischen Aspekten sowie
sinnvolle Hilfs- und Ergänzungsprodukte |
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3.2.8. |
Erstellung des Anpassberichtes mit Profilergebnissen und Hörzielen
und Weiterleitung an den/die Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin |
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| 3.3. |
Stufe 3: Begutachtung und Endabnahme
durch den/die Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin |
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3.3.1. |
Die Begutachtung anlässlich der Endabnahme stützt sich
auf folgende Kriterien:
- Prüfung der Eigenschaften des Ohrpassstückes
- Vergleich des Sprachverstehens mit und ohne Hörgerät
im freien Schallfeld bei 65dB- und 85dB-Schalldruckpegel
- Sicherung des Erreichens eines angenehmen Höreindruckes und
Vergleich des Hörhandicaps mit dem vor Beginn der Versorgung
verwendetem Instrumentarium (vgl. hierzu auch 3.3.1.e)
Folgende ärztliche Leistungen sind dazu erforderlich:
a) Mikroskopische Untersuchung des Ohrpassstückes (einschließlich
Cerumenfilter und Schlauchverbindung) und des Gehörganges
b) Optional Aufblähkurve oder kategoriale Lautheitsskalierung
c) Sprachaudiometrie im Freifeld bei 65dB- und 65db-Schalldruckpegel
mit und ohne Hörgerät (Freiburger Ein- und Mehrsilber)
d) Satztest im Störgeräusch mit Bestimmung des kritischen
Signalrauschabstandes für 50%-Verständlichkeit mit Hörgerät
(Anlage 6)
e) Inventare zur Evaluation des Hörerfolges (z.B. HHIE, Oldenburger
Inventar, COSI oder zusätzlich IOI-HA.AI; s. Anlage 7)
f) Beurteilung der Endabnahme:
1) Anpassung technisch und audiologisch zweckmäßig und
ausreichend
2) Korrektur der Anpassung notwendig mit Angabe der Kritikpunkte,
danach Wiederholung der Stufe II
3) Abbrechen der Versorgung und Entscheidung über andere Behandlungserfordernisse
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3.3.2. |
Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und Erteilung der Endbescheinigung
im Sinne einer Verordnung auf Formblatt
II (Anlage 8) |
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3.3.3. |
Aushändigung der formalen Anpassunterlagen und des Formblattes
an den/die Patienten/in und Weiterleitung der Untersuchungsergebnisse
anonymisiert und versehen mit der Arztnummer an das Deutsche Kompetenzzentrum
für Hörgeräteversorgung |
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| 3.4. |
Stufe 4: Nachsorge und Begleitung
der Reha-Phase durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Ärztin und Hörgeräteakustiker/in.
Beides erstreckt sich über die gesamte Tragedauer des Hörgerätesystems |
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3.4.1. |
Nachsorge-Modul I-Hörgeräteakustiker: spätestens
3 Monate nach erfolgter Anpassung (oder nach einer vom HNO-Arzt/Ärztin
individuell festgelegten Zeitspanne) erfolgt beim Hörgeräteakustiker/in
eine Überprüfung der Funktion und äußere Inspektion
des Hörgerätesystems sowie der Otoplastik. Überprüfung
der Handhabung. Übergang in die Nachsorge und Reha-Phase, optional
Übergang in die gleitende Nachanpassung. Optional Einsatz von
Maßnahmen zur weiteren Hörrehabilitation (Hörtraining,
Hörtaktik). Dokumentation. Optional Auswertung der Ergebnisse
aus der Zufriedenheits- und Hörerfolgskontrolle beim HNO-Arzt |
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3.4.2. |
Nachsorge-Modul II-Hörgeräteakustiker: 9 Monate nach erfolgter
Anpassung (vor Ablauf der Sachmangelhaftung) erfolgt beim Hörgeräteakustiker
eine Gesamtüberprüfung des technischen Zustandes des Hörgerätesystems
einschließlich Otoplastik. Beurteilung der Ergebnisse der begleitenden
Nachanpassung (falls erforderlich). Optional Wartungs- und Reparaturarbeiten
mit entsprechender Dokumentation. Übergang in die Reha-Phase.
Optional erweiterte Zubehörberatung |
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3.4.3. |
Nachsorge-Modul I/II-Hals-Nasen-Ohren-Arzt: seitens des/der HNO-Arztes/Ärztin
sind Hörgewinn und Kommunikationsverbesserung durch das Hörgerät
zu überprüfen, eine Progredienz der Schwerhörigkeit
auszuschließen bzw. festzustellen und über ein evtl. Kommunikationstraining
und die Art der Weiterbetreuung zu entscheiden. Folgende ärztliche
Leistungen sind hierzu erforderlich:
a) Mikroskopische Untersuchung des Ohrpassstückes (einschließlich
Schlauchverbindung und Cerumenfilter) und des Gehörganges
b) Internationaler Inventar zur Evaluation des Hörerfolges (IOI-HA)
(Anlage 7), ggf. audiometrische Kontrolluntersuchung
c) Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und der Hörerfolgskontrolle
auf Formblatt III (s. Anlage
9) und Weiterleitung der Daten an den Hörgeräteakustiker
sowie anonymisiert und mit Arztnummer versehen an das Deutsche Kompetenzzentrum
für Hörgeräteversorgung. Evtl. Verordnung eines Kommunikationstrainings
|
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3.4.4. |
Nachsorge-Modul III-Hals-Nasen-Ohren-Arzt/Hörgeräteakustiker:
jährliche, bedarfsweise halbjährliche routinemäßige
Nachsorge-Untersuchungen durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt/ärztin
bzw. durch den/die Hörgeräteakustiker/in nach medizinischen,
audiologischen und technischen Kriterien mit entsprechender Dokumentation
auf Formblatt III
Weiterleitung der erhobenen Daten anonymisiert und mit der Arztnummer
versehen an das DKH |
4. Deutsches Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung
(DKH)
Die integrierte Hörgeräteversorgung verläuft in 4 Stufen
| 4.1. |
Die Deutsche Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung
als Zentralstelle für eine integrierte, qualitätskontrollierte
Hörgeräteversorgung in Deutschland ist eine Einrichtung
des Qualitätsverbundes „OHRWELL“. Gesellschafter
dieses Verbundes sind: Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Deutscher Berufsverband für Hals-Nasen-Ohren-Ärzte,
Bundesinnung der Hörgeräteakustiker, Vereinigung der Hörgeräteindustrie.
Mitglieder sind zertifizierte HNO-Ärzte/innen sowie zertifizierte
Hörgeräteakustik-Unternehmen. In einem Qualitätsbeirat
sind als Interessenvertreter organisiert: HNO-Ärzte, Hörgeräteakustiker,
Vertreter der Vereinigung der Hörgeräteindustrie (VHI),
Vertreter der Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen, Kostenträger
(GKV und PKV) |
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| 4.2. |
Ziel des Deutschen Kompetenzzentrums für Hörgeräteversorgung
ist das Qualitätsmanagement der integrierten qualitätskontrollierten
Hörgeräteversorgung |
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| 4.3. |
Leistungen des DKH |
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4.3.1. |
Ausstellen der Zertifikate für die Leistungserbringer |
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4.3.2. |
Planung und Organisation der kontinuierlichen Fortbildung |
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4.3.3. |
Stichprobenüberprüfung bezüglich der Einhaltung der
formalen Voraussetzungen zur Teilnahme am Qualitätsverbund |
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4.3.4. |
Administration und Verwaltung der Mitglieder des Qualitätsverbundes |
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4.3.5. |
Sammlung der im Rahmen der Hörgeräteversorgung erhobenen
ärztlichen Daten |
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4.3.6. |
Evaluation der Anpassdaten und Übermittlung von Ergebnisprotokollen
mit Vergleich zum Gesamtergebnis aller Hörgeräteanpassungen
im Vergleichszeitraum. Außerdem sollen gezielte Anwendungsbeobachtungen
zur ständigen Qualitätsverbesserung beitragen |
ANLAGEN
Zum Konzept Hörgeräteversorgung „OHRwell“ vom 10.01.2004
Anlage 1
Norm-Vorgaben, die Voraussetzung für die Zertifizierung HNO-ärztlicher
Untersuchungseinheiten (personell und instrumentell) durch das Deutsche
Kompetenzzentrum für Hörgeräteversorgung:
ISO 8253 EN Audiometer und Hörprüfungskabine
ISO 7029 Referenzwerte von Hörschwellen
DIN 45 621-1 Freiburger Einsilber- und Mehrsilber-Test
Anlage 2 (vorgesehen)
Qualitäts-Leitlinie und Qualitäts-Standard der Hörgeräteakustiker
Anlage 3 (vorgesehen)
Curriculum der DGHNOKHC auf Vorschlag der ADANO und der Deutschen Akademie
der DGHNOKHC für HNO-Ärzte mit Zertifizierung zur integrierten
Hörgeräteversorgung
Anlage 4
Verfahren zur Erfassung des sog. Hör-Handicap’s
Es werden derzeit mehrere Verfahren empfohlen, die zur Anwendung kommen
können und statistisch wie testpsychologisch fundiert erarbeitet
sind. Aus der Vielzahl bekannter Inventare werden die folgenden empfohlen.
Dabei ist wesentlich, dass die Ergebnisse quantitativ zur Einschätzung
des Handicaps herangezogen werden. Nicht alle Inventare sind in der Lage,
alle Subskalen zu evaluieren, die für das Handicap maßgeblich
sind.
Für die Erfassung des sozial-emotionalen Handicap’s infolge
Hörbehinderung wird der HHIE (hearing handicap inventory for the
elderly) in der deutschen Version (Bertoli S, Probst R, Jordan P; HNO
1996; 44(7):376-384,) empfohlen, während zur Erfassung der subjektiv
empfundenen Hörstörung das Oldenburger Fragen-Inventar empfohlen
wird (Holube I, Kollmeier B; Audiologische Akustik 1994; 33: 22-35). Während
ersterer die Beeinträchtigung des Patienten in seinem subjektiv erlebten
Umfeld widergibt, liegen die Schwerpunkt beim zweiten auf den 5 Bereichen
Sprachverstehen in Ruhe, Sprachverstehen im Störschall, Richtungshören,
Tinnitus, und psychosoziale Hörbeeinträchtigung. Das IOI-HA-AI
(international outcome inventory for hearing aid alternative interventions)
ist für Erfolgskontrolle nach Hörgeräteversorgung und darüber
hinaus auch für hörverbessernde Chirurgie und Cochlear Implantate
gedacht. Das IOI-HA-AI ist daher nur in Formblatt II und III vorgesehen.
Die vorliegende Version ist von der Aachener Klinik (Ilgner J, Haensel
J, Westhofen M) übersetzt. Andere Übersetzungen liegen vor.
Der Zeitaufwand ist bei den drei Inventaren vergleichbar (5-7min). Sie
sind auch kombiniert einzusetzen. Für Verlaufskontrollen muss das
bereits zuvor eingesetzte Inventar wiederum verwendet werden.
Durchführung
Alle Inventare werden jeweils durch den Patienten mit ärztlicher
Assistenz eingesetzt. Eine Übertragung an Begleiter oder Assistenzpersonal
des Funktionsdiensts ist unzulässig. Die Beantwortung mittels EDV-Unterstützung
ist eine zulässige Alternative (Kießling J, Bachmann J, Margolf-Hackl
S; Audiologische Akustik 1996; 35: 110-123).
Hearing Handicap Inventory for the Elderly HHIE
Antworten auf Fragen mit S-Markierung werden
als sozial-situative Folgen des Hörverlusts,
die mit E-Markierung als emotionale
Folgen des Hörverlusts aufsummiert und dokumentiert.
Die Aufsummierung aller Testantworten ergibt maximal 100 Pkt., sodass
darunter liegende Werte stets als Prozentsatz angegeben werden können.
Psychometrische Daten zur Beurteilung eines Versorgungserfolgs oder diesbezügliche
Grenzwerte liegen bislang nicht vor. Eine Verbesserung von 10% des Score’s
bei Patienten, die eingangs ohne Versorgung ein Handicap von = 20% (größer
gleich 20%) haben, ist als minimales Ergebnis
der erfolgreichen Hörgeräteanpassung zu erwarten.
Oldenburger Inventar
Das Inventar besteht aus 21 Fragen für Patienten ohne Hörgerät
und den identischen Fragen + fünf weiteren Fragen für Patienten
mit Hörgeräten. Damit steht das Inventar sowohl für Patienten
zur Erst- oder Folgeversorgung sowie zur Reevaluation nach erfolgter Anpassung
zur Verfügung. Die Auswertung der Fragen ergibt 100% für vollständig
Normalhörende, 0% für stark empfundene Fehlhörigkeit (Kinkel
M, Holube I, Audiologische Akustik 1995 34:182-94).
International Outcome Inventory for Hearing Aids and Alternative
Interventions (IOI-HA-AI)
Das Inventar besteht aus 7 Fragen nach Hörgeräteversorgung bzw.
–Anpassung. Ggf. kann der Test durch ein weiteres Inventar ergänzt
werden, das Fragen an einen Lebenspartner des Patienten beeinhaltet (IOI-HA-SO
[international outcome inventory for hearing aid somebody other]).
Client Orientated Scale of Improvement (COSI)
Das Inventar greift 16 Kategorien ab, die unterschiedliche Hörsituationen
betreffen. Drei Kategorien betreffen die sozial-situative Betroffenheit
des Patienten. Die 16. Kategorie ist nicht vorgegeben („Sonstige“).
Die Kategorien könne von den Patienten in fünffach gestufter
Skalierung beantwortet werden (schlechter = 1, unverändert = 2, geringfügig
besser = 3, besser = 4, erheblich verbessert = 5).
Im statistischen Mittel werden international mit vergleichbaren Inventaren
für Patienten unabhängig vom Grad der Hörstörung ca.
25% Besserung der Lebensqualität in Bezug auf Hören und um 13%
Verbesserung der gesamten Lebensqualität angegeben (Policy implications
of hearing aid fitting, Report of the SIHI-study Maastricht, Netherlands).
Anlage 5
S. Formblatt I (HNOhrenärztliche
Indikation einer Hörhilfe)
Anlage 6
Verfahren zur Audiometrie mittels Satztests im Störgeräusch
Aus den zahlreichen Verfahren werden für die Anwendung in deutscher
Sprache zwei Alternativen zum Einsatz empfohlen. Es handelt sich um den
Dreinsilbertest nach Döring (Westra CD #8) und den Oldenburger Satztest
(HörTech gGMBH, Oldenburg). Die Tests sind nicht identisch hinsichtlich
der geprüften Parameter. Beide Tests sind für den Einsatz bei
der Begutachtung und Endabnahme der Hörgeräteanpassung durch
den Hals-Nasen-Ohrenarzt geeignet. Für beide Testverfahren liegen
Testmaterialien in Form von CD-Quellen vor. Der Zeitaufwand ist für
beide Verfahren im Praxiseinsatz vergleichbar.
Da die Ergebnisse der Störgeräuschaudiometrie stark von dem
Verhältnis der Störgeräusch- und Sprachsignalpegel abhängen
können, sind erhebliche Anforderungen an die Audiometrieausrüstung
und den Untersucher zu stellen. Audiometer sind obligat 2-kanalig ausgelegt
vorzuhalten. Die Pegelsteuerung muss 1dB-Schritte zulassen und eine Fehlergenauigkeit
von 0,5dB aufweisen.
Ziel ist die Ermittlung des kritischen Signal-Rauschabstands für
50% Verständlichkeit. Die Darbietung erfolgt jeweils seitengetrennt
über Kopfhörer oder mit Hörgeräten im Schallfeld ("Freifeld").
Eine genaue Arbeitsanleitung findet sich in dem zum Test gehörenden
Handbuch.
Der Oldenburger Satztest prüft die Verständlichkeit von Sätzen
nach der Struktur Name Verb Zahl Adjektiv Objekt.
Durch zufällige Verwürfelung der einzelnen Wortgruppen werden
Lerneffekte verhindert.
Der Dreinsilbertest (Dreifach-Einsilbertest) wurde aus dem Freiburger
Sprachverständnistest speziell für die Anwendung mit Störschall
entwickelt und prüft die Wortverständlichkeit im Störschall.
Die notwendige Aufmerksamkeitslenkung erfolgt durch das jeweils dreifache
Vorspielen der Testwörter (Döring, W.H.; Hamacher, V.: Neue
Sprachverständlichkeitstests in der Klinik: Aachener Logatomtest
und "Dreinsilbertest" mit Störschall. In: Moderne Verfahren
der Sprachaudiometrie. Hrsg.: B. Kollmeier, Buchreihe Audiologische Akustik
Bd1, Median-Verlag Heidelberg, 1992, S. 137-168).
Der zugehörige Störschall ("Wörtergewirr") besteht
aus der 32-fachen, zeitversetzten Überlagerung der Testwörter
und ist zusätzlich digital verhallt (t=1,2 s), um die raumakustischen
Verhältnisse einer "Cocktail-Party"-Situation anzunähern
und gleichzeitig maximale spektrale Verdeckungswirkung zu erzielen.
Ziel ist die Bestimmung des S/N-Verhältnisses für 50% Verständlichkeit
(SN50) aus den Verständlichkeitswerten von 2 – 3 Gruppen im
Bereich von 30% - 70%. Werden Sprache und Störschall aus dem gleichen
Lautsprecher (oder über Kopfhörer) widergegeben, so liegt das
SN50 für Normalhörende im Mittel bei 0 dB. In einer +- 45°-
Anordnung der Lautsprecher steigt die Verständlichkeit soweit, dass
die 50% Verständlichkeit erst bei -11 dB S/N erreicht werden, d.h.
das binaurale Hören ergibt gegenüber dem monauralen Hören
einen Gewinn von ca. 11 dB. Mit dem Test lassen sich daher sowohl monaurale
als auch binaurale Störungen des Sprachgehörs unter Störschalleinfluss
nachweisen.
Für die Routineanwendung ist die Abstrahlung von Nutz- und Störschall
aus dem selben Lautsprecher geeignet. Bei Vorliegen entsprechender Ergebnisse
der Frageninventare S-21, E-25 des HHIE, 7., 12., 17., 21. des Oldenburger
Inventars) und der Mitteilungen des Patienten ist die Untersuchung mit
± 45° Lautsprecheranordnung im Schallfeld (Freifeld) notwendig.
Anlage 7
Verfahren zur Erfassung des subjektiven Hörgewinns (s. Anlage 4)
Anlage 8
Formblatt II (HNOärztliche Verodnung
einer Hörhilfe)
Anlage 9
Formblatt III (HNOärztliche Nachsorge
bei Hörhilfen, Endkontrolle)
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