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Europäisches Ausbildungsprogramm

Europäischer Ausschuß für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (The European Board of Otorhinolaryngology)

 

Der Europäische Ausschluß für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde hat einen Vorschlag für ein geplantes Europäisches Weiterbildungsprogramm dieses Fachgebiets formuliert. Dieses Weiterbildungsprogramm dient als Richtlinie für Weiterbildungszentren, die den Europäischen Standard erreichen wollen, wie er vom Europäischen Ausschuß für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde festgelegt wurde.

Die Vorschriften über das Europäische Weiterbildungsprogramm betreffen folgende Einzelheiten:

1. Die Weiterbildungseinrichtung
2. Der/Die Ausbildungsleiter/in und das Personal
3. Der/Die Auszubildene
4. Das Ausbildungsprogramm
5. Die Prüfung
6. UEMS Weiterbildungs Logbuch

Das Fachgebiet Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie befaßt sich mit den Erkrankungen und Funktionsstörungen von Ohr, Felsenbein, Nase, Nasennebenhöhlen, Mundhöhle, Pharynx, Kehlkopf, Trachea, Oesophagus, Kopf, Hals und angrenzenden Strukturen. Diese anatomischen Regionen implizieren auch die Diagnostik und Behandlung der Sinneswahrnehmungen Hören, Gleichgewicht, Riechen und Schmecken, der Funktionsstörungen der Hirnnerven VII-XlI sowie der menschlichen Kommunikation infolge von Sprech- und Sprachstörungen. Generell ausgeschlossen sind Erkrankungen des Gehirns und der Augen, während Erkrankungen des Gesichtsschädels auch von der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie mitbehandelt werden. Einige der vom HNO-Arzt im Bereich angrenzender Strukturen diagnostizierten Erkrankungen werden in enger Kooperation mit der jeweils zugehörigen Fachrichtung behandelt.

Das offizielle Weiterbildungsprogramm wurde auf die Dauer von 6 Jahren festgelegt (das derzeitige offizielle Minimum beträgt 5 Jahre). Die Ausbildung kann in verschiedenen Ausbildungszentren absolviert werden, vorausgesetzt, daß diese als Weiterbildungszentren für die gesamte Weiterbildung oder für Teile des Weiterbildungsprogramms anerkannt sind. Allerdings sollte ein Kandidat seine Ausbildung in nicht mehr als drei Zentren machen. Das Weiterbildungsprogramm muß stets dem Äquivalent eines Vollzeitprogramms entsprechen.

Das Weiterbildungsprogramm sieht sowohl die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen mit Zeit zum Selbststudium als auch die praktische Ausbildung in den häufigsten diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Verfahren vor (siehe unten). Eine Prüfung ist als Teil des Weiterbildungsprogramms vorgesehen. Dadurch kann der Stand des theoretischen Wissens des Kandidaten zu einer angemessenen Zeit während der Weiterbildung überprüft werden. Ein Kandidat, der alle Anforderungen erfüllt, die vom Ausschuß vorgeschrieben sind, wird das Europäische Facharzt-Zertifikat erlangen und darf sich "Fellow of the European Board of Otorhinolaryngology" nennen.

Das Weiterbildungsprogramm für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie bereitet den Kandidaten darauf vor, ein allgemeiner (praktischer) Hals- Nasen-Ohren-Arzt ("General Otorhinolaryngologist") zu werden, der befähigt ist, die weitaus häufigsten diagnostischen und therapeutischen Verfahren dieses Fachgebiets durchführen zu können (siehe unten). Eine Subspezialisierung in verschiedene Bereiche des Fachgebiets (Zusatzbe- zeichnungen) nimmt an Bedeutung zu und ist notwendig, um seltenere bzw. besondere Erkrankungen auf dem Niveau eines Spezialisten ("expert level") zu behandeln. Obwohl während des Weiterbildungsprogramms ein einführendes Training in eine der Subspezialisierungen möglich ist, konzentriert sich das Europäische Weiterbildungsprogramm auf die Ausbildung zum allgemeinen (praktischen) Hals- Nasen-Ohren-Arzt.

1. Die Weiterbildungseinrichtung

Kliniken, Krankenhäuser oder Abteilungen, die Ausbildungsplätze für das Fach Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie bereitstellen, sind verpflichtet, die von der Europäischen Kommission festgesetzten Bedingungen zu erfüllen. Diese Bedingungen beziehen sich auf das Vorhandensein von Budgets für Personal und Material. Idealerweise sollte die Weiterbildungseinrichtung ein großes Krankenhaus oder eine Klinik mit Weiterbildungsstellen für mehrere Fachgebiete sein, um ein weites Spektrum von Krankheiten und die Möglichkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit zu gewährleisten. In Ausnahmefällen können Spezialkliniken ("mono specialistic clinics") als anerkannte Ausbildungszentren benannt werden, vorausgesetzt daß sie die übrigen Anforderungen an eine Weiterbildungseinrichtung erfüllen. Diese sollen nur für einen bestimmten Abschnitt der Weiterbildung zugelassen sein. Die Weiterbildungseinrichtungen können auch Vereinbarungen mit anderen Krankenhäusern eingehen, um das Weiterbildungsprogramm auf Rotationsbasis zu organisieren.

a. Personelle Einrichtungen.

In einer Weiterbildungseinrichtung sollte genügend medizinisches, pflegerisches, technisches und in der Rehabilitation tätiges Personal vorhanden sein, um die Ausbildung der Ärzte zu unterstützen. Um die Qualität der Ausbildung sicher zu stellen, soll grundsätzlich die Zahl der Ausbildungsplätze nicht die Anzahl des Personals ("Staff"), das auf Vollzeit-Basis der Klinik angehört, überschreiten.

b. Materielle Einrichtungen

Die Institution sollte eine Bibliothek mit bibliographischer Ausstattung besitzen sowie über den Zugang zu internationalen medizinischen und speziellen Zeitschriften und/oder über moderne elektronische Medien, (Onlinedienste, Internet) verfügen. Die Weiterbildungseinrichtung soll über die folgenden Minimalausstattungen verfügen:

a) Eine voll ausgerüstete Ambulanz zur Konsultation für HNO-Patienten. Eine Ausrüstung für mikroskopische und endoskopische Untersuchungen soll vorhanden sein.

b) Ausstattungen für audiologische Untersuchungen (Tonaudiometrie, Sprach- Audiometrie sowie weitere elektrophysiologische Tests)

c) Möglichkeiten zur Vestibularis-Untersuchung einschließlich Elektronystagmographie.

d) Einrichtungen für phoniatrische Untersuchungen einschließlich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluck-Diagnostik.

e) Eine Station für stationäre Patienten und ambulante Einrichtungen ("daycase") zur Durchführung diagnostischer und chirurgischer Maßnahmen.

f) Mindestens einen ganztägig zur Verfügung stehenden Operationssaal mit einer für die üblichen HNO-Eingriffe spezialisierten Ausstattung, die neben einem Operationsmikroskop, einem modernen endoskopischen Equipment auch über eine Ferseh - Videorekorder Anlage verfügt.

g) Möglichkeiten für anatomische Präparationen mit mikroskopischem und endoskopischem Instrumentarium.

h) Ein Konferenzraum für Studienzwecke und Kolloquien.

2. Der/Die Ausbildungsleiter/in ("Master", "Director") und das Personal ("Staff")

Die Verantwortung für die Weiterbildung kann an einen/eine der erfahrenen Oberärzte/Oberärztinnen delegiert werden, sollte jedoch vorzugsweise bei dem Chefarzt/der Chefärztin der Abteilung bzw. dem Direktor/der Direktorin der Klinik liegen. Er/Sie wird verpflichtet, regelmäßig die Qualität des Weiterbildungsprogramms zu überprüfen. Er/Sie wird ebenso regelmäßig mit den Auszubildenden einzeln über deren berufliche Fortschritte und ihr ärztliches Verhalten sprechen ("progress and attitude, both personal and professional").

Der/die Ausbildungsleiter/in wird üblicherweise durch die nationalen Behörden ernannt. Zur Durchführung des Europäischen Weiterbildungsprogramms benötigt er/sie jedoch die Anerkennung durch den Europäischen Ausschuß. Folgende Voraussetzungen sollten durch den/die Ausbildungsleiter/in erfüllt sein:

a) Er/Sie muß ein/e voll ausgebildete/r, qualifizierte/r Facharzt bzw. Fachärztin für HNO-Heilkunde, Kopf-Hals-Chirurgie sein, der/die aufgrund seines/ihres professionellen Standards die Anerkennung durch Fachkollegen/innen genießt.

b) Er/Sie soll ein/e gute/er Kliniker/in mit chirurgischen und didaktischen Fähigkeiten sein. Er/Sie muß als anerkannte/er und qualifizierte/er Spezialist/in für mindestens 5 Jahre gearbeitet haben.

c) Er/Sie sollte über Erfahrungen in der Grundlagenforschung oder in der klinischen Wissenschaft verfügen und diese Erfahrung sowie das Interesse daran durch eine Publikationsliste belegen.

d) Er/Sie soll vorzugsweise Leiter/in der Klinik bzw. Abteilung mit einer Vollzeit- Beschäftigung sein.

3. Der/Die Auszubildene ("Trainee")

Der/Die Auszubildende soll durch ein Zeugnis eines der EU-Länder qualifiziert sein, als Arzt/Ärztin eigenverantwortlich handeln zu können. Er/Sie soll sich für eine Weiterbildungsstelle durch einen offenen Wettbewerb qualifizieren. Um das europäische Zertifikat für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf-Hals-Chirurgie zu erhalten, soll er/sie für die Dauer von 6 Jahren an einem Weiterbildungsprogramm teilnehmen, das vom europäischen Ausschuß anerkannt ist. Er/Sie muß die Examina bestehen, die vom europäischen Ausschuß vorgesehen sind. Er/Sie wird von dem/der Ausbildungsleiter/in beaufsichtigt und muß am Ende der Weiterbildung sein/ihr adäquates theoretisches und praktisches Wissen anhand eines schriftlichen Berichtes über seine/ihre Ausbildung und anhand des Logbuchs über die von ihm/ihr durchgeführten ärztlichen Tätigkeiten Rechenschaft abgeben.

Der/Die Kandidat/in soll sich in nicht mehr als drei durch den europäischen Ausschuß anerkannten Weiterbildungseinrichtungen ausbilden lassen.

4. Das Ausbildungsprogramm

Das Ausbildungsprogramm wird sich aus folgenden Teilelementen zusammensetzen:

a. Die Aneignung der allgemeinen chirurgischen Prinzipien und des theoretischen Wissens von:
Anatomie, Physiologie, Pathologie, Ätiologie und Symptomatologie der Erkrankungen des Ohres, des Felsenbeins, der Nase und Nasennebenhöhlen, des Mundraumes, der Speicheldrüsen, des Pharynx, des Larynx, der Trachea, des Oesophagus, des Kopfes, des Halses und angrenzender Gebiete. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch den theoretischen Grundlagen der Audiologie, Neurootologie, Phoniatrie, Allergologie, Immunologie und Onkologie sowie den Grundprinzipien der Plastischen- und Wiederherstellungschirurgie gewidmet werden.

b. Die Auszubildenden sollten Zugang zu einem Felsenbeinlabor und Präparationssaal haben, um sich mit den Grundtechniken der Operationen des Ohres, des Felsenbeines, der Nase, der Nasennebenhöhlen, des Kehlkopfes, der Speicheldrüsen und des Halses vertraut zu machen.

c. Eine graduelle Zunahme von klinischer Verantwortlichkeit und chirurgischer Erfahrung in den häufigsten Prozeduren des Fachgebietes zu erwerben.

Eine ausführliche Auflistung der diagnostischen Verfahren (A), der konservativen Maßnahmen (B) und der operativen Therapie (C) wurde von dem wissenschaftlichen Kommitee des Europäischen Ausschusses vorbereitet.

Für die Weiterbildung zum Europäischen Facharzt sind nur Kenntnisse in den unter "Allgemein" aufgelisteten diagnostischen und therapeutischen Verfahren gefordert. Diese sind mindestens in den 3 folgenden Kategorien zu erlernen:

e = eigenständig durchgeführt (independently performed),
s = unter Supervision durchgeführt (performed under supervision),
a = durch Assistenz kennen gelernt (training by assistance) *

Das Programm ermöglicht darüber hinaus eine Einführung in fortgeschrittene Fertigkeiten des Fachgebiets.

5. Die Prüfung ("Examination")

Die Überprüfung des theoretischen Wissens des/der Kandidaten/in wird schon früh während der Weiterbildung zum europäischen Ausbildungsprogramm gehören. Das Nicht-Bestehen der Prüfung kann Grund sein, daß der/die Kandidat/in aus dem Weiterbildungsprogramm ausgeschlossen wird.