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Stellungnahmen und Empfehlungen

Stellungnahme zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus im Sinne von § 116 b SGB V

Bonn, Juni 2004

 

Herausgegeben von der Kommission "Ambulante Behandlungen":

Prof. Dr. R. Laszig
Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.
Hittorfstraße 7, 53129 Bonn


- Einleitung

- Leistungsbezeichnung und EBM-Nr.

- Gesamtdokument als PDF downloaden

 

Mit der Neuregelung des § 116 b SGB V durch das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) zum 01.01.2004 will der Gesetzgeber den Kostenträgern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme die Möglichkeit einräumen, auch Krankenhäusern in die ambulante Leistungserbringung stärker einzubeziehen. Dazu soll den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Krankenhäusern Verträge zur ambulanten Krankenbehandlung im Rahmen eines Leistungsumfangs abzuschließen, der durch einen festgelegten Leistungskatalog bestimmt wird und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses unterliegt, wonach Krankenhäuser bestimmte erforderliche Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Der Gesetzgeber hat in § 116 b Abs. 3 SGB V bereits hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, für die die ambulante Leistungserbringung durch das Krankenhaus möglich ist, bestimmt. Diese Leistungen sind naturgemäß unspezifiziert und bedürfen einer fachbezogenen Konkretisierung.

Hiervon ausgehend haben sich die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., der Deutsche Berufsverband des Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. sowie die Vereinigung der HNO-Chefärzte als maßgebliche Verbände in der wissenschaftlichen und praktischen HNO-Heilkunde in Deutschland im Rahmen einer Gemeinsamen Kommission „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V“ auf spezifische Leistungen aus dem Fachgebiet der HNO-Heilkunde verständigt, die im Sinne von § 116 b Abs. 3 und Abs. 4 SGB V für Vertragsgestaltungen über ambulante Behandlungen im Krankenhaus grundsätzlich in Betracht kommen.

Hierbei handelt es sich um HNO-spezifische hochspezialisierte Leistungen sowie seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen im Gebiet der HNO-Heilkunde, die in der Regel in ambulanter Weise in Krankenhäusern auf Grund entsprechender vertraglicher Regelungen erbracht werden können.

Aus dem Katalog von ambulanten Leistungen nach § 116 b Abs. 3 SGB V, insbesondere auch aus den nachstehenden HNO-spezifischen Leistungen, kann nicht die Verpflichtung hergeleitet werden, dass die dort aufgeführten Leistungen ausschließlich ambulant zu erbringen sind. Der behandlungsführende Arzt ist verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Art und Schwere der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Patienten die ambulante Durchführung der Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erlauben. Der behandelnde Arzt trägt in wechselseitiger Abstimmung mit seinem Patienten die alleinige Verantwortung für die von ihm veranlasste und durchgeführte ärztliche Maßnahme. Daher wird die Art und Weise der Durchführung der ärztlichen Leistung in ambulanter oder stationärer Form allein von seiner Entscheidung geprägt.

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Leistungsbezeichnung und EBM-Nr.

1. Otologie
Leistungsbezeichnung EBM-Nr.
Diagnostik Elektrocochleographie 1599
Promontoriumstest 805 bzw. 1644
Fazialis-EMG 810, 811
Transkranielle Fazialisstimulation 811 + 812
Interdisziplinäre Besprechung mit den Neuroradiologen bei Felsenbein-CT, Angiographie, MRT etc. 42
   
CI-Patienten:  
Anpassung von Sprachprozessoren 1602
Einstellung von Sprachprozessoren 1604
Gruppentraining 856 od. 1634
Einzeltraining 855 od. 1630
Überprüfung der Sprache 1622
Sprachtraining logopäd. Leistung
Hörtraining 1653
Übende Verfahren u. verhaltenstherapeutische Verfahren in Gruppen 961 od. 512
Übende Verfahren u. verhaltenstherapeutische Verfahren einzeln 960 od. 511
   
2. Rhinologie
Leistungsbezeichnung EBM-Nr.
Abklärung einer Rhinoliquorrhoe mittels Fluoreszenstest und ß-2-Transferin Laborleistung
Elektroolfaktometrie 805
NNH-Röntgen 5011
   
3. Mundhöhle und Oropharynx
Leistungsbezeichnung EBM-Nr.
Elektrogustometrie 805
Elektroneurographie des Hypoglossus u. and. kaudaler Hirnnerven 810, 811 (+ 812)
Endosonographie 375 bzw.IGel
Pharyngoskopie m. kinematographischer Technik incl. Kontrastm. IGeL
Röntgenbreischluck mit Videodokumentation der Boluspassage 5070
   
4. Kehlkopf und Hypopharynx
Leistungsbezeichnung EBM-Nr.
Elektroneurographie des Larynx 810, 811 (+ 812)
Botoxinjektion bei spasmotischer Dysphonie IGeL
Botoxinjektion bei palatinalem Myoklonus u. bei Schluckstörungen IGeL
Stimmrehabilitation incl. Wechsel der Stimmprothese 1630 + 1631
Spezialkanülen stationär
Anpassung von Spezialtracheostomaventilen stationär
Stimmtherapie 1630 + 1631
Gruppe: 1634
Hilfsmittelberatung u. Einweisung z. Stimmrehabilitation und Insuflationstest 1630 + 1631
Endoskopie, Druck-Flow-Messung stationär
Hochgeschwindigkeitsglottographie mit Darstellung der Registerübergänge
der Stakkatofunktion bei gleichzeitiger Elektroglottographie-Analyse
IGeL
Stimmbelastungstest bei sprechintensiven Berufen mit elektroakustischer Untersuchung unter fortschreibender Registrierung bei definierter
Stimmbelastung und Belastungsänderung
1618 bzw. IGeL
Schallspektrographie (DHT-gestützt) mit Analyse der Sänger und Sprechformanten sowie von Jitter und Shimmer 1618 bzw. IGeL
Stimmfelduntersuchungen mit Bestimmung von Umfang und Dynamikbreite der Stimme mittels Schallpegelmessung bis 110 dB und graphische
Darstellung der frequenzbezogenen Schallpegel für minimale und maximale
Phonationslautstärken
1601
Pneumo-Phonographieuntersuchung mit 3-kanaliger Registrierung 1612
Beurteilung der Stimmqualität anhand des Göttinger Heiserkeitsdiagramms IGeL
Dysarthrie- und Dysphasiediagnostik unter Verwendung standardisierter
Untersuchungsverfahren (z.B. AAT, Verfahren nach v. Cramon) mit Untersuchungen neuromotorischer Steuer- und Regelkreise der Kopf-, Hals- und Thoraxmuskulatur, der orofazialen Funktion beim Sprechen und bei nichtsprachlichen Funktionen, incl. Prüfung der grob- und feinmotorischen Kontrolle der Artikulation
801, 1624,
evtl. 1626
   
5. Hals
Leistungsbezeichnung EBM-Nr.
Duplexsonographie
686, evtl. 689
Sonographie mit Resonanzverstärkernultraschallgesteuerte 375
Feinnadel- oder Stanzbiopsie 398 (nn 375!)
   
6. Mißbildungen bei körperlich und geistig behinderten Personen
Leistungsbezeichnung EBM-Nr.
Diagnostik und Nachsorge bei Missbildungen körperlich und geistig
behinderter Personen
14 + ggf. 18
818, 850
Kinder: 953
   
7. Onkologische Erkrankungen
Leistungsbezeichnung EBM-Nr.
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen
Erkrankungen
8650 (KV-Genehmigung!)
+ je nach erbrachter
Leistung


gez. Prof. Dr. Dr. h.c. R. Laszig
Direktor der Univ.-HNO-Klinik
Killianstraße 5, 79106 Freiburg
Sprecher der Gemeinsamen Kommission ambulante Behandlung im Krankenhaus
nach § 116 b SGB V