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Stellungnahmen und Empfehlungen
Stellungnahme zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus
im Sinne von § 116 b SGB V
Bonn, Juni 2004
Herausgegeben von der Kommission "Ambulante Behandlungen":
Prof. Dr. R. Laszig
Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und
Hals-Chirurgie e.V.
Hittorfstraße 7, 53129 Bonn
- Einleitung
- Leistungsbezeichnung und EBM-Nr.
- Gesamtdokument
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Mit der Neuregelung des § 116 b SGB V durch das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz
(GMG) zum 01.01.2004 will der Gesetzgeber den Kostenträgern der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme
die Möglichkeit einräumen, auch Krankenhäusern in die ambulante
Leistungserbringung stärker einzubeziehen. Dazu soll den Krankenkassen
die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Krankenhäusern Verträge
zur ambulanten Krankenbehandlung im Rahmen eines Leistungsumfangs abzuschließen,
der durch einen festgelegten Leistungskatalog bestimmt wird und Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses unterliegt, wonach Krankenhäuser
bestimmte erforderliche Qualitätsanforderungen erfüllen müssen.
Der Gesetzgeber hat in § 116 b Abs. 3 SGB V bereits hochspezialisierte
Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
für die die ambulante Leistungserbringung durch das Krankenhaus möglich
ist, bestimmt. Diese Leistungen sind naturgemäß unspezifiziert
und bedürfen einer fachbezogenen Konkretisierung.
Hiervon ausgehend haben sich die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., der Deutsche Berufsverband des Hals-Nasen-Ohrenärzte
e.V. sowie die Vereinigung der HNO-Chefärzte als maßgebliche
Verbände in der wissenschaftlichen und praktischen HNO-Heilkunde
in Deutschland im Rahmen einer Gemeinsamen Kommission „Ambulante
Behandlung im Krankenhaus nach § 116 b SGB V“ auf spezifische
Leistungen aus dem Fachgebiet der HNO-Heilkunde verständigt, die
im Sinne von § 116 b Abs. 3 und Abs. 4 SGB V für Vertragsgestaltungen
über ambulante Behandlungen im Krankenhaus grundsätzlich in
Betracht kommen.
Hierbei handelt es sich um HNO-spezifische hochspezialisierte Leistungen
sowie seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen
im Gebiet der HNO-Heilkunde, die in der Regel in ambulanter Weise in Krankenhäusern
auf Grund entsprechender vertraglicher Regelungen erbracht werden können.
Aus dem Katalog von ambulanten Leistungen nach § 116 b Abs. 3 SGB
V, insbesondere auch aus den nachstehenden HNO-spezifischen Leistungen,
kann nicht die Verpflichtung hergeleitet werden, dass die dort aufgeführten
Leistungen ausschließlich ambulant zu erbringen sind. Der behandlungsführende
Arzt ist verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Art und
Schwere der beabsichtigten Behandlungsmaßnahme unter Berücksichtigung
des Gesundheitszustandes des Patienten die ambulante Durchführung
der Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst mit den zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten erlauben. Der behandelnde Arzt trägt
in wechselseitiger Abstimmung mit seinem Patienten die alleinige Verantwortung
für die von ihm veranlasste und durchgeführte ärztliche
Maßnahme. Daher wird die Art und Weise der Durchführung der
ärztlichen Leistung in ambulanter oder stationärer Form allein
von seiner Entscheidung geprägt.
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Leistungsbezeichnung und EBM-Nr.
| 1. Otologie |
| Leistungsbezeichnung |
EBM-Nr. |
| Diagnostik Elektrocochleographie |
1599 |
| Promontoriumstest |
805 bzw. 1644 |
| Fazialis-EMG |
810, 811 |
| Transkranielle Fazialisstimulation |
811 + 812 |
| Interdisziplinäre Besprechung mit den Neuroradiologen bei Felsenbein-CT,
Angiographie, MRT etc. |
42 |
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| CI-Patienten: |
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| Anpassung von Sprachprozessoren |
1602 |
| Einstellung von Sprachprozessoren |
1604 |
| Gruppentraining |
856 od. 1634 |
| Einzeltraining |
855 od. 1630 |
| Überprüfung der Sprache |
1622 |
| Sprachtraining |
logopäd. Leistung |
| Hörtraining |
1653 |
| Übende Verfahren u. verhaltenstherapeutische Verfahren in
Gruppen |
961 od. 512 |
| Übende Verfahren u. verhaltenstherapeutische Verfahren einzeln |
960 od. 511 |
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| 2. Rhinologie |
| Leistungsbezeichnung |
EBM-Nr. |
| Abklärung einer Rhinoliquorrhoe mittels Fluoreszenstest und
ß-2-Transferin |
Laborleistung |
| Elektroolfaktometrie |
805 |
| NNH-Röntgen |
5011 |
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| 3. Mundhöhle und Oropharynx |
| Leistungsbezeichnung |
EBM-Nr. |
| Elektrogustometrie |
805 |
| Elektroneurographie des Hypoglossus u. and. kaudaler Hirnnerven |
810, 811 (+ 812) |
| Endosonographie |
375 bzw.IGel |
| Pharyngoskopie m. kinematographischer Technik incl. Kontrastm. |
IGeL |
| Röntgenbreischluck mit Videodokumentation der Boluspassage |
5070 |
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| 4. Kehlkopf und Hypopharynx |
| Leistungsbezeichnung |
EBM-Nr. |
| Elektroneurographie des Larynx |
810, 811 (+ 812) |
| Botoxinjektion bei spasmotischer Dysphonie |
IGeL |
| Botoxinjektion bei palatinalem Myoklonus u. bei Schluckstörungen |
IGeL |
| Stimmrehabilitation incl. Wechsel der Stimmprothese |
1630 + 1631 |
| Spezialkanülen |
stationär |
| Anpassung von Spezialtracheostomaventilen |
stationär |
| Stimmtherapie |
1630 + 1631
Gruppe: 1634 |
| Hilfsmittelberatung u. Einweisung z. Stimmrehabilitation und Insuflationstest |
1630 + 1631 |
| Endoskopie, Druck-Flow-Messung |
stationär |
Hochgeschwindigkeitsglottographie mit Darstellung der Registerübergänge
der Stakkatofunktion bei gleichzeitiger Elektroglottographie-Analyse |
IGeL |
Stimmbelastungstest bei sprechintensiven Berufen mit elektroakustischer
Untersuchung unter fortschreibender Registrierung bei definierter
Stimmbelastung und Belastungsänderung |
1618 bzw. IGeL |
| Schallspektrographie (DHT-gestützt) mit Analyse der Sänger
und Sprechformanten sowie von Jitter und Shimmer |
1618 bzw. IGeL |
Stimmfelduntersuchungen mit Bestimmung von Umfang und Dynamikbreite
der Stimme mittels Schallpegelmessung bis 110 dB und graphische
Darstellung der frequenzbezogenen Schallpegel für minimale und
maximale
Phonationslautstärken |
1601 |
| Pneumo-Phonographieuntersuchung mit 3-kanaliger Registrierung |
1612 |
| Beurteilung der Stimmqualität anhand des Göttinger Heiserkeitsdiagramms |
IGeL |
Dysarthrie- und Dysphasiediagnostik unter Verwendung standardisierter
Untersuchungsverfahren (z.B. AAT, Verfahren nach v. Cramon) mit Untersuchungen
neuromotorischer Steuer- und Regelkreise der Kopf-, Hals- und Thoraxmuskulatur,
der orofazialen Funktion beim Sprechen und bei nichtsprachlichen Funktionen,
incl. Prüfung der grob- und feinmotorischen Kontrolle der Artikulation |
801, 1624,
evtl. 1626 |
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| 5. Hals |
| Leistungsbezeichnung |
EBM-Nr. |
Duplexsonographie
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686, evtl. 689 |
| Sonographie mit Resonanzverstärkernultraschallgesteuerte |
375 |
| Feinnadel- oder Stanzbiopsie |
398 (nn 375!) |
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| 6. Mißbildungen bei körperlich
und geistig behinderten Personen |
| Leistungsbezeichnung |
EBM-Nr. |
Diagnostik und Nachsorge bei Missbildungen körperlich und geistig
behinderter Personen
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14 + ggf. 18
818, 850
Kinder: 953 |
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| 7. Onkologische Erkrankungen |
| Leistungsbezeichnung |
EBM-Nr. |
Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen
Erkrankungen
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8650 (KV-Genehmigung!)
+ je nach erbrachter
Leistung |
gez. Prof. Dr. Dr. h.c. R. Laszig
Direktor der Univ.-HNO-Klinik
Killianstraße 5, 79106 Freiburg
Sprecher der Gemeinsamen Kommission ambulante Behandlung im Krankenhaus
nach § 116 b SGB V
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