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Aktuelle MitteilungenNeu: Geschlossener Mitgliederbereich
Bewerbungsfrist: 1. März 2010 Der Preis der Medizin wird an einen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin - ggf. auch stellvertretend für ein Team - für herausragende und innovative Leistungen in Lehre, Prüfung, Beratung und Betreuung an Medizinischen Fakultäten verliehen. Für die Auszeichnung ist neben einer exzellenten Didaktik und Lehrqualität ausschlaggebend, inwieweit der Preisträger/die Preisträgerin über die eigenen Lehrveranstaltungen hinaus Impulse für die Weiterentwicklung der Lehre in der Hochschulmedizin gegeben hat. Vorschläge können von Medizinischen Fakultäten und Fachbereichen oder den Fachschaften eingereicht werden; Eigenbewerbungen sind zulässig. Nähere Informationen zum Verfahren sowie Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie unter www.mft-online.de
Bewerbungsfrist: 1. Mai 2010 Der Forschungspreis richtet sich an wissenschaftliche Arbeiten und Projekte aus der gesamten Hochschulmedizin: Es sollen Innovationen aus der
Der Preis ist teilbar. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Der Award wird zu wechselnden Anwendungsbereichen und Themenfeldern ausgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass herausragende Leistungen aktuell aber auch nachträglich ausgezeichnet und bekannt gemacht werden können. Für 2010 wird der Award für folgende Bereiche ausgelobt:
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Verena Wenz
Einsendung der Arbeit bis zum 31. März 2010 an: "Hufeland-Preis" Notarin Dr. Ingrid Doyé Kattenbug 2 50667 Köln Ansprechpartner bei Rückfragen: Patrick Weidinger - Geschäftsführer des Kuratoriums der Stiftung "Hufeland-Preis" Tel.: 0221-14830785 E-Mail: Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Kopf-Hals-Chirurgie (APKO) der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. Kostenerstattungen
von Korrekturen abstehender Ohrmuscheln und anderer
Ohrmuschel-Dysplasien 1. Grades [PDF] "Am 1. Januar 2008 tritt der so genannte 2. Korb des novellierten Urheberrechtsgesetzes in Kraft. In diesem hat der Gesetzgeber mit dem neuen Paragraphen 137l geregelt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten, so auch an der Online-Verwertung alter Publikationen im Internet, zufallen. In diesem Fall sind Veröffentlichungen vom 1.1.1966 bis zum 31.12.1994 betroffen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt also: Hat ein Verfasser einem Verlag für eine der o.g. Publikationen ein umfassendes und zeitlich sowie räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen, darf der Verlag dieses nun auch im Internet zugänglich machen. Damit hat weder die Institution, noch der Autor selbst zukünftig das Recht, die Publikation selbst Online anzubieten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, seine Rechte als Verfasser zu wahren und darüber zu verfügen! Hier besteht dringender Handlungsbedarf, der in dem Rundschreiben erläutert wird! Stichtag ist insbesondere der 31.12.2007." Anliegend finden Sie einen gemeinsamen Brief von DINI (Deutsche Initiative für Netzwerkinformation) und Aktionsbündnis, sowie 2 entsprechende Mustervorlagen. Die AWMF, die Deutsche Forschungsgemeinschaft sowie die
Helmholtz-Gemeinschaft raten dazu, die vorgeschlagenen Anschreiben an
Bibliotheken und Verlage zu versenden; für medizinische
Publikationen wird vorgeschlagen, das einfache Nutzungsrecht zur
Online-Publikation der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin,
Gleueler Str. 60, 50931 Köln zu übertragen. |
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