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Preise und Stipendien

Hofmann-und-Heermann-Preis
Satzung vom 16. Mai 1996
(mit Änderungen vom 15. Februar 2008)

Der Hofmann- und Heermann-Preis wird von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie an Hals-Nasen-Ohrenärzte verliehen, die sich um die Weiterentwicklung der praktischen HNO-Heilkunde besonders verdient gemacht haben. Die Fördergabe soll in erster Linie die Persönlichkeit des Preisträgers ehren und seine Vorbildfunktion herausstellen. Friedrich Hofmann, praktischer Arzt und Kreisphysikus in Burgsteinfurt, hat 1841 den Ohrenspiegel erfunden und damit die universelle Untersuchungstechnik im Hals-Nasen- Ohrenfachgebiet begründet. Josef Heermann, Hans Heermann und Joachim Heermann haben vom Anfang dieses Jahrhunderts bis 1996 in drei Generationen als Chefärzte der Hals-Nasen-Ohrenabteilung des Alfried-Krupp-Krankenhauses in Essen wertvolle Beiträge zur Weiterentwicklung besonders der operativen Techniken an Nase, Ohr und Tränenwegen geleistet. Hans Heermann hat 1975 mit einer Schenkung den Anstoß zur Schaffung des Friedrich-Hofmann-Preises gegeben, Joachim Heermann hat 1995 diesen Preis durch eine großzügige Spende auf eine gesicherte finanzielle Grundlage gestellt.

Für die Preisverleihung gelten folgende Bestimmungen:

1. Der  Preis  wird für eine einzelne oder mehrere inhaltlich zusammenhängende Veröffentlichung(en) des Preisträgers verliehen, die in einer wissenschaftlichen Zeitschrift erschienen ist (sind).

2. Die   Publikation   soll   von   hohem   Nutzen und Wert für die praktische Tätigkeit des Hals-Nasen-Ohren-Arztes sein.

3. Um   den   Preis   kann   sich   jedes  Mitglied der  Deutschen  Gesellschaft  für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,   Kopf-   und   Hals-Chirurgie     bewerben. Der    Preis    ist    besonders geeignet, wissenschaftliche Leistungen, Entdeckungen und praktische Errungenschaften zu honorieren, die aus dem Kreis der praktizierenden Hals-Nasen-Ohren-Ärzte heraus erarbeitet wurden.

4. Die  Auszeichnung ist mit einer Geldsumme verbunden, die durch Spenden und aus den Beiträgen der  Mitglieder  der  Gesellschaft  aufgebracht  wird. Die  Höhe  des Betrages und der Zeitpunkt der Preisvergabe richtet sich nach den vorhandenen Geldmitteln und nach der Zahl der preiswürdigen Anwärter.  Die  Entscheidung hierüber steht  im Ermessen des Preisrichterkollegiums (siehe Punkt 6). Der Preis sollte jedoch wenigstens einmal innerhalb von 5 Jahren verliehen werden.

5. Vorschläge   zur   Verleihung des "Hofmann-und Heermann-Preises" können von allen Mitgliedern der  Gesellschaft   eingebracht  werden.  Die für die Prämierung vorgesehene Arbeit  muss bis zum 10. Januar des Kongressjahres unter Beilage des Lebenslaufes und eines Publikationsverzeichnisses des Bewerbers beim  Schriftführer der Gesellschaft über die Geschäftsstelle Bonn auf dem Postwege eingereicht sein.

6. Über  die  Verleihung  des  Preises  entscheidet  ein  Preisrichterkollegium,  welches  sich aus dem geschäftsführenden Präsidium und dem jeweiligen Vertreter des Berufsverbandes zusammensetzt. Jedes  Mitglied  des Preisrichterkollegiums  hat eine Stimme. Die  Preisrichter entscheiden über die Zuerkennung    des  Preises  an  ein  oder  mehrere  Mitglieder  der   Gesellschaft  durch   einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

7. Die   Bekanntgabe   und   Übergabe   des  Preises  erfolgt  jeweils anlässlich der  Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie.