Arbeitsgemeinschaft Plastische, rekonstruktive und ästhetische Kopf-Hals-Chirurgie (APKO)

Einverständniserklärung eines Patienten
zur Durchführung einer kosmetischen Rhinoplastik

(eine Information des APKO-Vorstands)



In diesem Zusammenhang verweist Herr Dr. Wienke auf folgende Veröffentlichung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern, aus der wir hier lediglich Seite 30 zur Information wiedergeben (Hier Volltext).

Zutreffen kann bei einer kosmetischen Rhinoplastik die erste der aufgeführten, ankreuzbaren Wahlmöglichkeiten.

Ferner weist Herr Dr. Wienke darauf hin, dass in der Einverständniserklärung zum Ausdruck kommen sollte, dass eventuelle Folgekosten des Eingriffs, Kosten für Nachoperationen etc. ebenfalls vom Patienten zu tragen sind und dass bei der Berechnung des Zahlbetrags für einen kosmetischen Eingriff die Umsatzsteuer berücksichtigt werden muß.




Kontakt: hnoanau@uniklinikum-saarland.de
Stand:
8.1. 2008


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