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Arbeitsgemeinschaft Plastische, rekonstruktive und ästhetische Kopf-Hals-Chirurgie
(APKO)
Zutreffen kann bei einer kosmetischen Rhinoplastik die erste der aufgeführten, ankreuzbaren Wahlmöglichkeiten. Ferner weist Herr Dr. Wienke darauf hin, dass in der Einverständniserklärung zum Ausdruck kommen sollte, dass eventuelle Folgekosten des Eingriffs, Kosten für Nachoperationen etc. ebenfalls vom Patienten zu tragen sind und dass bei der Berechnung des Zahlbetrags für einen kosmetischen Eingriff die Umsatzsteuer berücksichtigt werden muß.
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Deutsche
Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie.
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