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Geschäftsordnung
der Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen
(ADANO)
Fassung vom
12.10.2005
Die
Geschäftsordnung ist gültig in Verbindung mit den "Rahmenbedingungen
für Arbeitsgemeinschaften" der Deutschen Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn.
§
1 Grundsätze
- Die ADANO ist
eine Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Sie ist
für Fragen der Audiologie und Neurootologie zuständig.
- Die Arbeitsgemeinschaft
will die Forschung und Praxis der Audiologie und Neurootologie fördern;
sie erstrebt unter ihren Mitgliedern einen engen wissenschaftlichen
Kontakt sowie den unmittelbaren Austausch von Erfahrungen und Anregungen.
- Die Arbeitsgemeinschaft
bezweckt ferner in Zusammenarbeit mit der Industrie die Entwicklung
geeigneter Untersuchungsgeräte und standardisierter Untersuchungstechniken.
- Die Arbeitsgemeinschaft
pflegt die Zusammenarbeit mit benachbarten Fachgesellschaften und
Verbänden auf den Gebieten der Audiologie und Neurootologie.
§
2 Mitglieder
- Die ADANO setzt
sich aus Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen zusammen, die
auf dem Gebiet der Audiologie oder Neurootologie wissenschaftlich
oder klinisch tätig sind. Im Hinblick auf eine enge Verbundenheit
mit der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde,
Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. ist es wünschenswert, dassdie
Mitglieder der ADANO zugleich Mitglieder der Deutschen Gesellschaft
für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.
sind.
- Zum Mitglied der ADANO kann auf Antrag gewählt werden, wer in der Audiologie oder
Neurootologie tätig ist und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft durch
Vorträge und Diskussionen erkennen lässt. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand
in einfacher Stimmenmehrheit. Diese Entscheidung des Vorstandes bedarf der Zustimmung
durch die Mitgliederversammlung (Geschäftssitzung).
§ 3 Vorstand
- Der Vorstand
besteht aus dem Vorsitzenden, drei Stellvertretern und einem Kassenwart.
Der Vorsitzende und einer der Stellvertreter sollen aus den Reihen
der medizinischen Audiologen gewählt werden. Die beiden anderen
Stellvertreter sollen aus der Gruppe der nichtmedizinischen Audiologen
gewählt werden. Einer der drei stellvertretenden Vorsitzenden
wird im Vorstand zum Schriftführer bestimmt.
Die Vorstandsmitglieder werden auf der Geschäftssitzung auf
die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
Um die Kontinuität der Vorstandsarbeit zu fördern, werden
nach Ablauf von zwei Jahren jeweils zwei Stellvertreter neu gewählt.
Ein stellvertretender Vorsitzender rückt in der Regel nach
zwei Jahren in die Position des Vorsitzenden auf.
- Der Kassenwart
ist für die Verwaltung von Unkostenbeiträgen, Ausstellungsgebühren
und Spenden verantwortlich.
Die Kosten der Geschäftsführung bis zu einer von Jahr
zu Jahr zwischen dem Vorstand der Deutschen Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. und
dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft zu vereinbarenden angemessenen
Höhe werden aus der Kasse der Deutschen Gesellschaft gedeckt.
- Der Vorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft unterrichtet die Deutsche Gesellschaft
für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.
über die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft.
§
4 Kommissionen
- Für spezielle
wissenschaftliche und praktische Fragestellungen insbesondere zur
Erarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien können Kommissionen
gebildet werden. Um die Kompetenz der Kommissionen zu stärken,
ist eine Einbeziehung von Vertretern anderer Fachgesellschaften
und Fachverbände anzustreben.
- Über die
Bildung von Kommissionen einschließlich der Zusammensetzung
und der Ernennung des Vorsitzenden wird auf der Mitgliederversammlung
auf Vorschlag des Vorstandes entschieden.
§ 5 Geschäftssitzungen
und Arbeitstagungen
- Die ADANO-Mitglieder
treffen sich einmal jährlich zu einer Arbeitstagung, an der
auch Gäste teilnehmen können.
- Der Arbeitstagung
der ADANO ist eine Geschäftssitzung (Mitgliederversammlung)
angeschlossen. Die Geschäftssitzung wird vom Vorsitzenden einberufen
und geleitet.
Die Versammlung ist beschlußfähig bei Anwesenheit von
mindestens Dreiviertel der Stimmberechtigten. Andernfalls kann die
Geschäftssitzung aufgelöst und eine neue Versammlung angeschlossen
werden, die auf jeden Fall beschlussfähig ist.
- Der Schriftführer
fertigt über jede Geschäftssitzung eine Ergebnisniederschrift
(Protokoll) an, die auf der nächsten Geschäftssitzung
zu bestätigen ist.
- Leitlinien
und Empfehlungen die im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. in
der ADANO erarbeitet wurden, werden auf den Geschäftssitzungen
abschließend beraten und bei positivem Votum an das Präsidium
weitergeleitet.
- Der Vorstand
und die Kommissionen berichten jährlich auf den Geschäftssitzungen
über die wissenschaftlichen und organisatorischen Aktivitäten
der ADANO.
- Die Mitgliederversammlung
ist für Entlastung und Wahl des Vorstandes zuständig.
- Vom Vorstand
der ADANO können außerordentliche Geschäftssitzungen
anberaumt werden.
- Im Zusammenhang
mit der Jahresversammlung der Gesellschaft findet jeweils auch eine
wissenschaftliche Sitzung über Audiologie und Neurootologie
statt, zu der alle Tagungsteilnehmer Deutschen Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. Zutritt
haben.
Verabschiedet auf der
Geschäftssitzung der ADANO 1999 in München am 27. März
1999 Mit einer Änderung des §2 Abs. 1, entsprechend einer Empfehlung
des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. vom 11.05.1999. Nochmalige
Änderung von §2: ADANO-Vorstandssitzung 21.01.2005 (Vorschlag)
und ADANO-Geschäftssitzung 30.09.2005 (Verabschiedung).
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